Krankenkasse: Arbeitgeberanteil eingefroren
zuletzt aktualisiert: 15.02.2011
Der Arbeitgeberanteil zum Krankenkassen-Beitrag liegt seit einiger Zeit nicht mehr bei den früher üblichen 50 %. Heute gilt für die Berechnung des Arbeitgeberanteils, dass er die Hälfte des um 0,9 % verringerten allgemeinen Beitragssatzes beträgt. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % ergibt sich daher ein reduzierter Beitragssatz von 14,6 %, von dem die Hälfte und damit der Arbeitgeberanteil 7,3 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens beträgt. Diesem Arbeitgeberanteil steht der Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8,2% gegenüber.
Da der allgemeine Beitragssatz nicht mehr an einen steigenden Finanzbedarf der Krankenkassen angepasst werden soll und zudem eventuelle Zusatzbeiträge vom Arbeitnehmer alleine zu tragen sind, ist der Arbeitgeberanteil zum Krankenkassen-Beitrag de facto bei 7,3% eingefroren.
Die ausschließliche Abwälzung der Beitragssteigerungen und Zusatzbeiträge auf den Arbeitnehmer führt zu einer erhöhten Preissensibilität seitens der Arbeitnehmer. So schön ein günstiger Arbeitgeberanteil für den Arbeitgeber auch sein mag, die Beitragssteigerungen haben bei den Krankenkassen mit Zusatzbeitrag zu Mitgliederverlusten in teils bedrohlicher Höhe geführt. So verlor alleine die DAK seit Einführung des Zusatzbeitrages über 450.000 Mitglieder.
Mehrbelastung führt zur Kassenflucht
Die Begrenzung des Arbeitgeberanteils zielt vor allem auf die Reduzierung der Lohnnebenkosten und soll es für Arbeitgeber attraktiver machen, Personal einzustellen. Doch die Finanzierung des vergünstigten Arbeitgeberanteils durch Verlagerung der Belastungen auf die Beschäftigten führt verständlicherweise zu einer verstärkten Suche nach Einsparpotentialen. Naheliegend ist in diesem Zusammenhang eben der Wechsel zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. Ein Wechsel, wie ihn hunderttausende Mitglieder gesetzlicher Kassen bereits vollzogen haben.
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